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Nutzungsbestimmungen der BLS AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Nutzung der Ticketing-Funktion der BLS AG (Kauf von Fahrausweisen) über die Website www.search.ch und die App search.ch (nachfolgend search.ch).

A NUTZUNGSBESTIMMUNGEN

1. Anwendungsbereich

Über die BLS-Ticketing-Funktion auf search.ch können Fahrausweise gekauft werden. Der Geltungsbereich von Prepaid-Tickets umfasst den Direkten Verkehr (DV) und das Sortiment der meisten Tarifverbunde. Der Geltungsbereich von Postpaid Tickets umfasst den Direkten Verkehr (DV) und das Schweizer Verbundsortiment.

2. Vertragsparteien

Die Ticketing-Funktion (Pre- und Postpaid) ist eine Vertriebslösung der BLS AG und ist auf search.ch integriert. Die Swisscom Directories ist Anbieterin von search.ch. Der Vertrag über den Erwerb eines (elektronischen) Fahrausweises mittels der BLS-Ticketing-Funktion auf search.ch kommt zwischen den Reisenden (nachfolgend Kunde oder Nutzer in der männlichen Form genannt, umfassend ebenfalls die weibliche Form) und derjenigen Transportunternehmung, die die konkrete Beförderungsleistung erbringt, zustande (Transportvertrag).

3. Anwendbare Bestimmungen

Für den Erwerb von (elektronischen) Fahrausweisen über die BLS-Ticketing-Funktion und die Beförderung von Personen gelten die Tarife der Schweizerischen Transportunternehmungen (siehe Ziffer 19.1), einschliesslich der darin angeführten Tarif- und anderen Bestimmungen. Die Nutzung von der Ticketing-Funktion wird durch diese AGB geregelt. Für die Nutzung von search.ch gelten die Nutzungsbedingungen von search.ch.

4. Die Funktionsweise der Ticketing-Funktion

4.1 Prepaid-Ticketkauf

Die Ticketing-Funktion beinhaltet die Möglichkeit des Kaufs von elektronischen Fahrausweisen (Prepaid Tickets). Nach erfolgtem Kauf wird ein elektronischer Fahrausweis (Prepaid Ticket) erzeugt, der für die Fahrausweiskontrolle vom Kontrollpersonal auf dem Mobiltelefon des Nutzers geprüft werden kann.

4.2 Postpaid Ticketing Funktion

Des Weiteren beinhaltet die Ticketing-Funktion via Mobiltelefon die Möglichkeit der automatischen Reiseerfassung mit nachträglicher Abrechnung (Postpaid Tickets). Vor Reiseantritt checken die Nutzer am Abfahrtsort ein (Check-In). In diesem Moment schliessen Nutzer und die befördernde Transportunternehmung den Transportvertrag ab. Nach Fahrtende erfolgt der Check-Out wiederum durch den Nutzer (Check-Out) oder – bei Unterlassung des Check-Outs durch den Nutzer – durch das System. Während der Fahrt ermittelt die BLS AG mithilfe der den Mobiltelefonen eigenen Ortungsdienste (WLAN, GPS etc.) die Fahrtroute und damit die Grundlage für die Fahrpreisberechnung.

Nach Check-Out wird der provisorische Fahrpreis gemäss den jeweils anwendbaren Tarifbestimmungen für die zurückgelegte Strecke angezeigt. Bei Betriebsschluss wird der günstigste Preis („Bestmöglicher Preis“) für die gefahrenen Strecken – gemäss berücksichtigtem Sortiment – definitiv berechnet und abgerechnet.

Für die Fahrausweiskontrolle wird ein elektronisches Kontrollelement (Fahrtberechtigung) erzeugt, welches vom Kontrollpersonal auf dem Mobiltelefon des Nutzers geprüft werden kann. Erfolgt nach Fahrtende kein Check-Out durch den Nutzer, wird nach Betriebsschluss ein Check-Out durch das System durchgeführt, um die tägliche Abrechnung der getätigten Fahrten zu ermöglichen.

5. Registration

Für den Kauf eines elektronisches Fahrausweises (Prepaid und Postpaid Ticket) ist eine Registration des Nutzers auf search.ch notwendig. Vorname, Name, Geburtsdatum und Ermässigungsstufen werden beim Ticketkauf an die BLS AG weitergeleitet, um den Ticketkauf abzuwickeln.

6. Zahlungsmittel

Für den Kauf von Fahrausweisen (Prepaid Tickets oder Postpaid Tickets) mittels der BLS-Ticketing-Funktion auf search.ch benötigt der Nutzer ein gültiges Zahlungsmittel (Ziff. 10). Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Zahlungsmittelangaben für eine einmalige Zahlung einzugeben oder diese auch für zukünftige Zahlungen zu hinterlegen. Die Zahlungsmitteldaten werden nur beim Payment Service Provider der BLS AG, jedoch weder bei der Swisscom Directories AG noch der BLS AG gespeichert.

7. Mobilgerät

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass sein Mobiltelefon vor Zugriffen Dritter geschützt und nach dem Kauf eines Prepaid Tickets über die BLS-Ticketing-Funktion search.ch App während der ganzen Fahrt funktionsfähig ist. Für die Nutzung der Postpaid Ticketing-Funktion bei der search.ch App hat der Nutzer sicherzustellen, dass sein Mobiltelefon zum Zeitpunkt von Check-In bzw. Check-Out und während der ganzen Fahrt funktionsfähig ist (Gerätetyp/Betriebssystem; funktionsfähige SIM-Karte; aktivierte Ortungsdienste zwischen Check-In und Check-Out; genügend Akku). Die Funktionsweise der BLS-Ticketing Funktion in search.ch App setzt die Datenübermittlung über einen Mobilfunkprovider voraus. Entsprechend wird ein gültiger Mobilfunkvertrag mit einer aktiven, funktionierenden SIM-Karte mit einem Mobilfunkanbieter vorausgesetzt.

8. Ortungsdienste Mobiltelefon

Die Aktivierung der Ortungsdienste der Mobiltelefone ist keine Voraussetzung für den Prepaid Ticketkauf. Für die Nutzung der Postpaid Ticketing-Funktion werden aktive Ortungsdienste jedoch vorausgesetzt: Zur Berechnung des Fahrpreises gemäss gültigen Tarifbestimmungen wird zwischen Check-In und Check-Out periodisch der Standort des Mobiltelefons über die Ortungsdienste des Mobiltelefons festgestellt. Spätestens vor Antritt der Fahrt muss der Nutzer die Ortungsdienste in den Einstellungen seines Mobiltelefons aktiviert haben. Der Nutzer hat sein Mobiltelefon zwischen Check-In und Check-Out in einem eingeschalteten und für die Nutzung der App funktionierenden Zustand zu halten. Der Nutzer darf insbesondere die Sendebereitschaft für die mobile Datennutzung und die Ortungsdienste des Mobiltelefons nicht einschränken, ansonsten verfügt er nicht über ein gültiges Postpaid Ticket.

Bezüglich der Ortungsdienste gelten die jeweils gültigen AGB wie z.B. von Apple Inc, Cupertino, Kalifornien, USA.

9. Zahlungsverfahren und Abrechnung

Zur Zahlung stehen heute folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:

  • VISA Kreditkarte
  • Mastercard Kreditkarte
  • American Express Kreditkarte
  • PostFinance Card
  • Twint

Die BLS AG behält sich vor, die Liste der verfügbaren Zahlungsmittel zu ändern. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass das gewählte Zahlungsmittel über ein ausreichendes Limit für seine Käufe verfügt und das Zahlungsmittel nicht gesperrt ist.

9.1 Prepaid Ticketkauf

Die Belastung des in der Ticketing-Funktion vom Nutzer hinterlegten Zahlungsmittels erfolgt zum Zeitpunkt des Ticketkaufs.

9.2 Postpaid Ticketkauf

Der für die Fahrten des Nutzers von der BLS-Ticketing Funktionberechnete Fahrpreis wird täglich nach Betriebsschluss dem Nutzer auf dessen hinterlegtes Zahlungsmittel automatisch belastet. Schlägt die Belastung fehl (z.B. wegen gesperrter Kreditkarte), wird die Ticketing-Funktion für den Nutzer gesperrt (Check-in nicht möglich).

10. Lizenz

Alle Urheber- und Schutzrechte der BLS-Ticketing-Funktion stehen der BLS AG zu. Die BLS AG hat search.ch ein nicht ausschliessliches, europaweites Nutzungsrecht an dieser Funktion erteilt zur Unterlizenzierung an ihre Kunden zur bestimmungsgemässen Verwendung der BLS-Ticketing-Funktion. Es dürfen weder Kopien erstellt noch weitere Unterlizenzen oder andere Rechte an der BLS-Ticketing-Funktion in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der BLS-Ticketing-Funktion noch dieser zugrundeliegendes Material, welches einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, dürfen modifiziert, geändert, angepasst, auseinandergenommen, einer Rückentwicklung unterzogen (Ermittlung des Quellcodes), korrigiert oder offengelegt werden. Ein Anspruch auf die Nutzung der BLS-Ticketing-Funktion besteht nicht.

11. Kündigung

Die BLS AG kann von search.ch jederzeit verlangen, den Lizenzvertrag zwischen search.ch und dem Nutzer jederzeit zu kündigen. Die BLS AG ist berechtigt, die BLS-Ticketing-Funktion jederzeit vom Markt zu nehmen. Die BLS AG behält sich überdies das Recht vor, in begründeten Fällen (z.B. bei Missbrauch) die Ticketing-Funktion für einzelne Nutzer zu sperren.

12. Haftung

Die BLS AG kann die in der BLS-Ticketing-Funktion auf search.ch enthaltenen Informationen jederzeit ändern. Der Nutzer ist insbesondere selber dafür besorgt, sein Mobiltelefon vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Jede Haftung der Swisscom Directories AG und der BLS AG im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der Ticketing-Funktion, einschliesslich der Haftung für Malware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ist die Funktionsweise der Ticketing-Funktion oder Teile davon und damit der Erwerb eines (elektronischen) Fahrausweises aus technischen Gründen nicht möglich oder eingeschränkt, lehnen die BLS AG und die Swisscom Directories AG jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden ab.

13. Datenschutzbestimmungen

Die BLS AG hält sich im Umgang mit Personendaten an die europäischen und schweizerischen Datenschutzbestimmungen; es wird zudem ausdrücklich auf Ziff. 9 (Weisung für die Behandlung von Personen- und Kundendaten) des Allgemeinen Personentarifs T600 der Schweizerischen Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs verwiesen.

14. Datensammlung und Verwendungszweck

Die BLS AG erfasst und bearbeitet nur solche Daten, soweit diese für den Erwerb von elektronischen Fahrausweisen mittels der Ticketing-Funktion auf search.ch erforderlich sind (Personendaten und Reisedaten). Soweit für den Betrieb der Ticketing-Funktion notwendig, werden Daten an die Zahlungsmittelanbieter (nur Abrechnungsbeträge) weitergegeben. Es werden keine Daten an weitere Drittunternehmen bekannt gegeben. Die BLS AG und ihre Dienstleister verwenden angemessene Sicherheitssysteme, um die Daten gegen vorhersehbare Risiken zu schützen. Im Weiteren werden Personen- und Reisedaten in anonymisierter Form sowie statistische Daten (z.B. Umsatz, Anzahl getätigter Fahrten) zu Weiterentwicklungszwecken im Sinne der Verbesserung der Ticketing-Funktion der BLS AG verwendet. Die mit der Ticketing-Funktion erworbenen elektronischen Fahrausweise werden zu Abrechnungszwecken im öffentlichen Verkehr bei der BLS AG registriert. Zur Optimierung der Ticketing Funktion werden bei der Nutzung anonyme Trackingdaten erhoben und an einen Drittanbieter geschickt. Weiter werden zur technischen Verbesserung der Ticketing Funktion anonymisierte Crash Daten über technische Fehler erhoben und an einen Drittanbieter geschickt. Der Nutzer stimmt dieser Datenbearbeitung durch die BLS AG beim Kauf eines Fahrausweises zu.

Der Nutzer kann bei seiner Registrierung eine Marketing-Permission erteilen. Diesfalls kann er gestützt auf seine Registrierungsdaten (Name, Vorname, Mobilnummer, Emailadresse) von der BLS AG mit Werbung betreffend Newsletter, Angebote und Informationen der BLS AG beliefert werden. Der Nutzer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen. Nach einem solchen allfälligen Opt-Out werden die Daten nicht mehr personenbezogen zu Marketingzwecken bearbeitet und der Nutzer wird nicht weiter zu Marketingmassnahmen kontaktiert.

15. Personendaten

Vor dem ersten Fahrausweiskauf wird ein Kundenkonto eröffnet (siehe Ziffer. 5, Registration). Dazu gibt der Nutzer Name, Vorname, Geburtsdatum, Zahlungsmittel sowie E-Mail-Adresse an. Für den Kauf eines Postpaid Tickets wird zusätzlich die Authentifizierung über die Mobiltelefonnummer verlangt. Der Kunde erhält nach der Eingabe der Mobiltelefonnummer eine SMS mit einem Registrationscode, welcher in das vorgegebene Formular eingefüllt werden muss. Die Daten werden bei search.ch und der BLS AG gespeichert und von der BLS AG zum Zweck des Kundensupports, der Abrechnung und der nachträglichen Kontrolle sowie bei Erteilung der Marketing-Permission durch den Kunden zu Marketingzwecken verwendet. Der Nutzer kann bei der BLS AG die Löschung seiner Personendaten verlangen, falls er die Ticketing-Funktion nicht mehr für den Kauf von Fahrausweisen nutzen will.

16. Reisedaten bei Postpaid Ticketing Funktion

Reisedaten sind Routen- und Preisinformationen, die auf Basis von erfolgten Check-In- und Check-Out- Informationen (Haltestelle, Uhrzeit, Geräteidentifikationsnummer) und den während der Fahrt erhobenen Standortdaten über die Ortungsdienste des Mobiltelefons gestützt auf WLAN; GPS etc.) sowie den Fahrmöglichkeiten (Fahrplan) durch die BLS AG ermittelt werden. Die Reisedaten dienen der Berechnung der getätigten Fahrt mittels Postpaid Ticketing Funktion (Wegsuche; Zonenberechnung) und des Fahrpreises, des Supports bei Reklamationen des Nutzers sowie der nachträglichen Kontrolle und Verhinderung von Missbrauchsfällen. Mittels der Reisedaten können dem Nutzer überdies gestützt auf sein Reiseverhalten mögliche Sparpotentiale aufgezeigt werden.

Die Reisedaten werden bei der BLS AG gespeichert und nach einem Jahr gelöscht bzw. nur noch in anonymisierter Form für die Erkenntnisgewinnung in Zusammenhang mit der Wegsuche und Routenbestimmung genutzt.

B TARIFLICHE BESTIMMUNGEN

17. Kauf von Prepaid Tickets

17.1 Arten von Fahrausweisen

Folgende Prepaid Tickets können mittels Ticketing-Funktion gestützt auf die geltenden Tarife (Ziff. 19.1.1 nachfolgend) erworben werden:

  • Einzeltickets für Fahrten innerhalb der Schweiz gemäss Bestimmungen des Direkten Verkehrs (DV)
  • City-Tickets und City-City-Tickets
  • Tageskarte zum Halbtax und Spartageskarte
  • Sparbilletts
  • Einzeltickets und Tageskarten der meisten Tarifverbunde (siehe search.ch/ticket/help)

Der Erwerb von Tickets für Gruppenreisen ist nicht möglich.

17.2 Fahrpreis Prepaid Tickets

Der Billettpreis basiert auf den Tarifen für Fahrausweise des Direkten Verkehrs oder den Verbundtarifen und der Wahl zwischen Fahrausweisen der 1. oder 2. Klasse, mit oder ohne Halbtax-Abonnement.

Die Ticketing-Funktion informiert den Nutzer vor dem Kauf eines Prepaid Tickets über den Kaufpreis des Fahrausweises.

18. Kauf von Postpaid Tickets

18.1 Arten von Fahrausweisen

Folgende Postpaid Tickets können mittels Ticketing-Funktion gestützt auf die geltenden Tarife des Direkten Verkehrs (DV) und der Schweizer Verbunde gekauft werden:

  • Einzeltickets des DV
  • Tageskarten zum Halbtax im DV
  • Verbundeinzeltickets aller Schweizer Tarifverbunde
  • Verbundtageskarten aller Schweizer Tarifverbunde
  • Anschlusstickets

18.2 Check-In und Check-Out bei Postpaid Ticketing-Funktion

Mit der Nutzung der Postpaid Ticketing-Funktion der BLS AG entfallen Erwerb und Entwertung eines Fahrausweises im bisherigen Sinn. Der Nutzer führt unmittelbar vor Fahrtbeginn an der Haltestelle über die App search.ch bzw. die Ticketing-Funktion einen Check-In und unmittelbar nach der Fahrt an der Haltestelle einen Check-Out durch. Die BLS AG erkennt die Haltestelle aufgrund der Standortdaten. Wird aus technischen Gründen eine andere Haltestelle angezeigt als die tatsächlich benutzte, kann der Nutzer diese korrigieren, indem er die tatsächliche Haltestelle aus der Auswahlliste wählt.

Ein erfolgreich abgeschlossenes Check-In wird auf dem Mobiltelefondisplay mit der Anzeige der Start- Haltestelle, des Datums und der Uhrzeit kommuniziert. Mit dieser Anzeige ist der Nutzer berechtigt, die Fahrt anzutreten. Für Kontrollzwecke steht ein entsprechendes Kontrollelement (Fahrtberechtigung) bereit.

Ein erfolgreich abgeschlossenes Check-Out wird auf dem Mobiltelefondisplay mit der Anzeige der End-Haltestelle, des Datums und der Uhrzeit angezeigt. Erfolgt kein Check-Out, wird ein systemischer Check-Out bei Betriebsschluss durchgeführt. In diesem Fall werden die von der BLS AG erfassten Haltestellen zur Berechnung des Fahrpreises berücksichtigt. Ein dadurch möglicherweise entstandener höherer Fahrpreis kann nicht erstattet werden. Der maximale Fahrpreis (1. oder 2. Klasse) für Halbtax-Abonnement Besitzer beträgt nicht mehr als eine Tageskarte pro Tag. Für Nutzer ohne Halbtax-Abonnement gibt es keinen festgelegten maximalen Fahrpreis pro Tag (für DV-Produkte).

Kann ein Check-In oder Check-Out aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden, soll sich der Nutzer telefonisch oder per Kontaktformular an den Kundendienst der BLS AG wenden. Die fehlende Funktionsfähigkeit der App search.ch oder der BLS-Ticketing-Funktion legitimiert den Nutzer jedoch nicht, eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis anzutreten.

18.3 Überprüfung bei Postpaid Ticketing Funktion

Der Nutzer der Postpaid Ticketing Funktion ist verpflichtet zu überprüfen, ob seine Reise (Check-In und Check-Out Haltestellen) wahrheitsgemäss erfasst wurde und falsch erfasste Check-In Haltestellen vor Fahrtantritt oder Check-Out Haltestellen während der Fahrt zu korrigieren. Die BLS AG behält sich das Recht vor, manuell korrigierte Reisen eines Nutzers zu überprüfen und diesen bei Missbrauchsverdacht von der Nutzung der Ticketing-Funktion auszuschliessen.

18.4 Umsteigen bei Postpaid Ticketing Funktion

Unter einem direkten Umstieg wird die Nutzung der nächstmöglichen Verbindung verstanden. Bei direkten Umstiegen innerhalb des Geltungsbereiches sind Check-In und Check-Out nicht zwingend erforderlich. Wenn die Unterbrechung der Fahrt nicht nur dem Umstieg dient, muss ein Check-Out und zum Zeitpunkt der Weiterfahrt ein Check-In erfolgen.

18.5 Ein oder mehrere Fahrausweise pro Reisenden

Die Postpaid Ticketing-Funktion kann nur für die eigenen Fahrten des Nutzers eingesetzt werden. Der Nutzer kann somit über die Postpaid Ticketing Funktion keine Fahrausweise für Mitreisende, Hunde oder Velos erwerben oder Fahrausweise übertragen oder auf ein anderes Mobiltelefon weiterleiten. Der (elektronische) Fahrausweis ist ab erfolgtem Check-In bis und mit erfolgtem Check-Out gültig.

18.6 Fahrpreis Postpaid Ticketkauf

Der (elektronische) Fahrausweis bzw. der effektive Fahrpreis für die Fahrt mittels der Postpaid Ticketing Funktion ergibt sich auf Basis des Check-In und Check-Out, der erhobenen Reisedaten und den Tarifbestimmungen für das jeweilige Sortiment.

Der berechnete Fahrpreis wird nach jeder Fahrt auf dem Mobiltelefondisplay angezeigt und nach Betriebsschluss der BLS AG mit dem Zahlungsmittelanbieter abgerechnet und von diesem dem Nutzer direkt belastet. Werden mehrere Fahrten pro Tag durchgeführt, wird der berechnete Fahrpreis für jede Fahrt und in der Summe auf dem Mobiltelefondisplay angezeigt.

19. Gültigkeit und Preisberechnung

19.1 Tarif

Sofern sich aus den vorliegenden AGB nichts anderes ergibt, gelten für die Preisberechnung von (elektronischen) Fahrausweisen folgende Tarife in der jeweils gültigen Fassung, einschliesslich der darin angeführten Tarif- und anderen Bestimmungen:

  • Die Verbundtarife der meisten Schweizer Verbunde (siehe search.ch/ticket/help )
  • Tarif 600 (Allg. Personentarif) für den Direkten Verkehr (DV)

19.1.1 Einsehbarkeit der Tarife

Die entsprechenden Tarifinformationen sind sowohl bei den mit Personal besetzten Verkaufsstellen in den Verbundgebieten tätigen Transportunternehmungen als auch online auf der Seite www.ch-direct.org bzw. der jeweiligen Transportunternehmungen und den Verbünden einsehbar.

19.2 Bestmöglicher Preis bei Postpaid Ticketing-Funktion

Die Postpaid Ticketing-Funktion berücksichtigt bei verbundübergreifenden Fahrten bei Nutzern mit einem Halbtax-Abonnement automatisch die Tageskarte (1. oder 2. Klasse), wenn der Preis der Tageskarte günstiger ist als die Summe aller Einzelfahrten im Geltungsbereich.

Werden an einem Tag lediglich Fahrten innerhalb eines Verbundes getätigt wird automatisch eine Tageskarte des Verbunds berücksichtigt, wenn der Preis der Tageskarte günstiger ist als die Summe aller Einzelfahrten (mit und ohne Halbtax-Abonnement).

Die Preisberechnung findet per 04:59 Uhr statt (Abrechnungsperiode: 05:00 Uhr bis 04:59 Uhr des Folgetages).

19.3 Erwerb von Fahrausweisen vor Einsteigen

Der Nutzer muss den Einzelfahrausweis vor dem Einsteigen in das Transportmittel kaufen (Prepaid Ticket) respektive vor dem Einsteigen das Check-In (Postpaid Ticket) vornehmen. Nach dem Einsteigen in das Transportmittel erworbene Fahrausweise sind ungültig. Der Kaufvorgang respektive Check-In muss vor dem Einsteigen vollständig abgeschlossen sein. Dieser ist abgeschlossen, sobald der Einzelfahrausweis in der App search.ch auf dem Mobiltelefon verfügbar ist. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bezüglich der Verfügbarkeit des Fahrausweises und Funktionieren des Mobiltelefons zu vergewissern, bevor er in das Transportmittel einsteigt.

19.4 Geltungsdauer

19.4.1 Geltungsdauer von Prepaid Tickets

Das gekaufte Prepaid Ticket gilt für den Tag, welcher zum Zeitpunkt des Kaufes als Reisetag definiert wurde. Beim Kauf von Verbundbilletten sind zusätzliche Zeitbeschränkungen gemäss den spezifischen Tarifen zu beachten (z.B. eine Gültigkeit von 30 oder 60 Minuten). Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch des gekauften Fahrausweises ist nicht möglich. Der Kauf eines Fahrausweises über die Ticketing-Funktion ist frühestens 60 Tage vor der Reise möglich, beim Kauf von Verbundbilletten ist eine geringere Vorkaufsdauer zu beachten.

19.4.2 Geltungsdauer von Postpaid Tickets

Der mittels Check-In erworbene Postpaid Ticket ist während der gesamten Fahrt, d.h. innerhalb des Check- In und Check-Out Vorgangs, gültig.

19.5 Fahrausweiskontrolle

Bei der Fahrausweiskontrolle muss der Nutzer nach Aufforderung durch das Prüfpersonal search.ch starten und den Menüpunkt zur Ansicht des Fahrausweises aktivieren. Ein allfälliges Halbtax- und/oder Verbund- Abonnement oder der SwissPass ist zusammen mit dem Mobiltelefon vorzuweisen. Der Nutzer hat die zur Kontrolle auf dem Mobiltelefon angezeigten Daten dem Prüfpersonal vorzuzeigen. Das Mobiltelefon ist - sofern verlangt - zur Prüfung der Kontrollelemente und Anzeigeebenen des Fahrausweises dem Kontrollpersonal auszuhändigen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, das Mobiltelefon zu bedienen, um eine ordnungsgemässe Kontrolle vornehmen zu können. Der Nutzer kann verpflichtet werden, im Rahmen der Fahrausweiskontrolle auf Aufforderung seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen

19.6 Teilgültiger Fahrausweis bei Prepaid Tickets

Als Reisender mit teilgültigem Fahrausweis gilt, wer einen gültigen, aber in einem der folgenden Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann:

  • Fehlender Klassenwechsel
  • Fahrt über einen anderen Weg
  • Fahrausweis für falsche Kundengruppe (ermässigt statt Erwachsene)
  • Gültiger Fahrausweis zwischen zwei Haltestellen der befahrenen Strecke
  • Zeitliche Gültigkeit bei einem Einzelbillett wurde maximal um die Hälfte überschritten

Reisende mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen den reduzierten Zuschlag und die reduzierte Fahrpreispauschale gemäss den Bestimmungen des jeweils anwendbaren Tarifs (der Verbunde bzw. der Schweizerischen Transportunternehmungen, siehe Ziff. 19.1 vorstehend).

19.7 Ungültiger Fahrausweis

Kann der Nutzer das Kontrollelement auf der App search.ch nicht vorweisen bzw. kann das Kontrollelement aufgrund fehlender Aktualität, Funktionsunfähigkeit des Mobiltelefons (kein bestehender Mobilfunkvertrag; keine funktionsfähige SIM-Karte; kein Akku, etc.) oder aufgrund eines unleserlichen Displays nicht kontrolliert werden, wird der Nutzer als Reisender ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Der Umgang mit Reisenden ohne gültigen Fahrausweis ist im jeweils anwendbaren Tarif der Verbunde bzw. der Schweizerischen Transportunternehmungen (Tarif 600.5) geregelt. Letztgenannter Tarif kommt ebenfalls zur Anwendung, falls auf Verbundebene keine separaten Regelungen vorhanden sind.

19.8 Missbrauch oder Fälschung

Bei Missbrauch oder Fälschung gelten die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Tarifs (der Verbunde bzw. der Schweizerischen Transportunternehmungen, siehe Ziff. 19.1.1 vorstehend). Die BLS AG behält sich überdies das Recht vor, in solchen Fällen die Nutzung der Ticketing-Funktion auf search.ch zu sperren.

19.9 Erstattung bei Beanstandungen bei Postpaid Tickets

Beanstandungen wegen nicht korrekter Tarifberechnung durch die BLS AG bei Postpaid Tickets kann der Nutzer innert 12 Monaten ab Reisedatum beim Kundendienst (Ziff. 22) melden. Eine Rückerstattung der Differenz erfolgt, sofern der Fahrpreis ohne Verschulden des Nutzers nicht korrekt berechnet und dem Nutzer belastet worden war.

20. Änderung der Tarife und der AGB

Die BLS AG kann jederzeit die in der BLS-Ticketing-Funktion enthaltenen Informationen ändern. Die BLS AG kann diese AGB bzw. die Tarifverbunde und die Schweizerischen Transportunternehmungen können die Beförderungsbedingungen und ihre Tarife jederzeit ändern. Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn der Nutzer sie im Rahmen eines Updates (Aktualisierung) von search.ch oder in anderweitiger Form (z.B. beim Kauf eines Fahrausweises) annimmt. Nimmt er sie nicht an, ist die Ticketing-Funktion durch den Nutzer nicht mehr nutzbar. Änderungen der Beförderungsbedingungen und Tarife werden auch ohne Einwilligung des Nutzers wirksam.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht die Beziehung zwischen der BLS AG und dem Nutzer ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand, Erfüllungsort sowie Betreibungsort, Letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, ist, soweit zwingende Normen nicht eine andere Regelung vorsehen, Bern.

22. Fragen und Support

Für Fragen, technische Störungen oder Support im Rahmen der Nutzung der Ticketing-Funktion auf SEARCH.CH kann sich der Nutzer an folgende Adresse wenden:

BLS AG
Kundendienst
Genfergasse 11
3001 Bern

Tel. 058 327 31 32 (täglich 7-19 Uhr)